Lizenzbedingungen interaktive Rätselrallye

1. Präambel

Die Animationsbox GmbH, Erdbergstraße 10/ 44, 1030 Wien, FN 558644 k, per postalischer Anschrift Erdbergstraße 10/44, 1030 Wien, Österreich, ist Betreiber (in der Folge „BETREIBER“) einer Software, mit der Rätselrallyes online durchgeführt werden können (in der Folge „SOFTWARE“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) regeln die Bereitstellung der SOFTWARE einerseits (siehe Punkt 5.) und deren individuelle Anpassung (Customizing) (siehe Punkt 6.) im Auftrag des Kunden andererseits.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

Diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG zu qualifizieren sind. 

2. Nutzungsvoraussetzungen

Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln. 

Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der SOFTWARE gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die erforderliche elektronische Infrastruktur (insbesondere E-Mail-Account sowie Hard- und Software-Infrastruktur) für die Nutzung der SOFTWARE zu schaffen und seine Kunden diesbezüglich zu informieren. Den BETREIBER treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten. 

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, geeignete Passwörter einzusetzen und diese sicher zu verwahren, sollte die Software Passwörter benötigen.

Der BETREIBER ist berechtigt, einen Kunden zu sperren, wenn dieser trotz Mahnung vertragswidrig handelt, sich der Kunde trotz Mahnung in Zahlungsverzug befindet oder ein begründeter Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der SOFTWARE besteht. 

3. Angebot, Vertragsabschluss

Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des an den Kunden gerichteten Angebotes. Mit Annahme des Angebotes gelten diese AGB als wirksam vereinbart.

Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots des BETREIBERS zugegangen ist.

Der BETREIBER ist an sein Angebot 14 Tage gebunden, wenn auf dem Angebot kein anderes Datum genannt wird.

4. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe des Entgelts und die Zahlungsmodalitäten richtet sich nach dem Angebot an den Kunden.

5. Werknutzungsbewilligung hinsichtlich SOFTWARE

Der BETREIBER erteilt dem Kunden, betreffend der SOFTWARE die nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses und Vertragsdauer beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs. 1 erster Satz UrhG.), diese zu nutzen.

Kennzeichnungen der SOFTWARE, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder Ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass das exklusive Werknutzungsrecht (im Sinne des § 24 Abs. 1 zweiter Satz UrhG.) an der SOFTWARE bei dem BETREIBER verbleibt. Der Quellcode zur SOFTWARE ist nicht geschuldet. 

Eine Untervermietung/Unterlizenzierung bzw. der Verkauf der SOFTWARE durch den Kunden ist nicht gestattet.

6. Verwertungsrechte hinsichtlich der individuellen Elemente (Customizing)

Hinsichtlich der individuell für den Kunden erstellten Elemente gilt wie folgt:

Der BETREIBER räumt dem Kunden betreffend der individuell für den Kunden erstellten Elemente (Customizing) das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkte Werknutzungsrecht (im Sinne des § 24 Abs. 1 zweiter Satz UrhG.) ein, diese zu nutzen.

Die unbeschadet dessen, dass die Urheberpersönlichkeitsrechte hinsichtlich dieser Elemente (insbesondere das Recht auf Bezeichnung als Urheber) bei dem BETREIBER bzw. den Urhebern verbleiben.

Kennzeichnungen der individuellen Anpassungen, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder Ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

7. Zur Verfügungsstellungspflicht 

Der BETREIBER ist dazu verpflichtet, die SOFTWARE für die Dauer des Vertragsverhältnisses dem Kunden zur Verfügung zu stellen sowie für die Instandhaltung der SOFTWARE zu sorgen. 

Der BETREIBER behält sich jedoch das Recht vor den Betrieb der SOFTWARE nach angemessener Ankündigung, einzustellen. Gegebenenfalls wird ein bereits erhaltenes Entgelt aliquot refundiert werden.

8. Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, im für die Nutzung der SOFTWARE erforderlichen Umfang mitzuwirken. Ein diesbezügliches Versäumnis des Kunden geht nicht zu Lasten des BETREIBERS und mindert insbesondere nicht deren Entgeltansprüche.

9. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung des BETREIBERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung des BETREIBERS ist der Höhe nach beschränkt mit dem jährlichen Auftragswert. Der BETREIBER haftet nicht für einen entgangenen Gewinn des Kunden.

Generell haftet der BETREIBER nicht für ein Verhalten eines Endkunden.

Der BETREIBER haftet ausdrücklich nicht, wenn durch eine unsachgemäße Nutzung oder Anwendung der SOFTWARE dem Kunden oder Konsumenten der SOFTWARE ein Schaden entsteht.

Der BETREIBER haftet ausdrücklich nicht, wenn Endkunden des Kunden mit der SOFTWARE nicht zufrieden sind und den Kunden daher belangen oder diskreditieren.

Die Rallye (SOFTWARE) enthält eventuell Augmented-Reality-Erlebnisse, welche teilweise die Realität ergänzen oder ersetzen können. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass diese Erlebnisse, und auch alle weiteren der Rallye, in einem passenden und sicheren Gelände/Umfeld durchgeführt werden.

Der BETREIBER macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die SOFTWARE immer (in Begleitung) von einem Erwachsenen anzuwenden ist und diese nicht dazu geeignet ist, von Kindern oder Jugendlichen ohne Aufsicht eines Erwachsenen durchgeführt zu werden.

Die hier vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige eingesetzte Subunternehmer.

10. Schad- und Klagloshaltung

Sollte der BETREIBER aufgrund der rechtswidrigen Nutzung der SOFTWARE durch den Kunden von einem Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde den BETREIBER schad- und klaglos zu halten.

11. Leistungsstörungen

Sofern der BETREIBER aus Gründen, welche nicht in seiner Sphäre gelegen sind (z. B. Stromausfall, Cyber-Angriffen, höhere Gewalt, Probleme bei 3rd-Party-Software, Serverwartungen), die SOFTWARE temporär nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten des Kunden davon unberührt, sofern die Unterbrechung nicht länger als 24 Stunden ununterbrochen andauert. Dies gilt auch hinsichtlich erforderlicher Wartungsarbeiten.

12. Beiziehung von Subunternehmern

Der BETREIBER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen. 

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der BETREIBER ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der BETREIBER wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der Kunde hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 21 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des Kunden, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen. Einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf diese Weise nicht umgesetzt werden. 

14. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses im erforderlichen Ausmaß sowie aufgrund überwiegend berechtigter Interessen und gesetzlicher Verpflichtungen erlaubt (iSd Art. 6 Abs. 1 lit b, c und f DSGVO). Ansonsten ist der BETREIBER verpflichtet, über die Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangt, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. 

Der BETREIBER macht darauf aufmerksam, dass Daten der Kunden aufgrund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art. 6 Abs. 1 lit fDSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

15. Referenzklausel

Der BETREIBER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website und Geschäftspapieren (Marketing) auszuweisen, sofern der Kunden dem nicht widerspricht. Dieses Recht auf Referenznennung geht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.

16. Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung der SOFTWARE richtet sich nach dem an den Kunden gerichteten Angebot. Sofern das Vertragsverhältnis nicht unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Lizenzperiode gekündigt wird, verlängert sich dieses automatisch um eine weitere Lizenzperiode. Nach Ablauf der diesbezüglichen Geschäftsbeziehung ist der Kunde nicht berechtigt die SOFTWARE zu nutzen. In den ersten beiden Jahren der Geschäftsbeziehung ist das ordentliche Kündigungsrecht des Kunden ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Umsetzung der vom Kunden beauftragten individuellen Elemente (Customizing) endet das Vertragsverhältnis mit Abnahme der individuell erstellten Elemente (Customizing). Der Kunde ist berechtigt, die individuellen Elemente (Customizing) auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Klarstellend wird festgehalten, dass nach Beendigung des Rechtes zur Nutzung der SOFTWARE die individuellen Elemente (Customizing) nur noch isoliert (also ohne der entsprechende SOFTWARE) genutzt werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass drei Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung die individuellen Elemente (Customizing) von dem BETREIBER unwiederbringlich gelöscht werden. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, rechtzeitig Sicherungskopien zu erstellen. Klarstellend wird festgehalten, dass von der SOFTWARE keinesfalls eine Sicherungskopie hergestellt werden kann.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.

Erfüllungsort ist der Sitz des BETREIBERS.

18. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. 

Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind. Davon unbenommen bleiben die Regelungen bezüglich Preisanpassung an die Inflation und der Änderung der AGB

 

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at.

Eine Kopie dieser Lizenzbedingungen, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers

 

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Manfred Kögl
Quality & People
Development Manager
Falkensteiner Hotels & Residences