Lizenzbedingungen Animationsbox-Abo

1. Präambel

Die Firma „Animationsbox“ Animationsbox GmbH, Mag. Ursula Weixlbaumer-Norz, Erdbergstraße 10/44, 1030 Wien,  E-Mail: office@animationsbox.com (in der Folge „ANBIETER“), bietet Unternehmen (in der Folge „ANWENDER“) eine Online-Plattform (Animationsbox) mit digitalen Inhalten (in der Folge „CONTENT“) an, der speziell für die Bereiche „Kinder-Tourismus“ und „Kinder-Pädagogik“ zugeschnitten ist. 

Klarstellung: Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gestattet der ANBIETER dem ANWENDER ausschließlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses den CONTENT zu nutzen. Mit anderen Worten: Nach Beendigung der Vertragsbeziehung darf der ANWENDER den CONTENT nicht mehr nutzen. Etwaige Kopien sind zu löschen.

ANWENDER meint sowohl den konkret betroffenen Rechtsträger, als auch Personen, die diesem ANWENDER zuzurechnen sind (Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen etc.).

Diese Lizenzbedingungen richten sich an Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (bzw. Art 2 Z 2 der RL EU 2011/83/EU), welche den CONTENT kommerziell einsetzen möchten. Sofern es sich beim Nutzer um einen Verbraucher (im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 oder § 1 Abs 3 KSchG) handelt, wird um gesonderte Kontaktaufnahme beim ANBIETER gesucht. Der ANBIETER wird gerne für Sie eine Lösung finden (und entsprechenden Informationspflichten [bspw. im Sinne des FAGG und KSchG] berücksichtigen).

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

2. Geltungsbereich

Diese Lizenzbedingungen regeln die Anschaffung, Nutzung und Verwertung des CONTENTS sowie die damit verbundenen unternehmerischen und administrativen Tätigkeiten. 

Im Falle eines Widerspruchs verdrängen diese Lizenzbedingungen die Geschäftsbedingungen (AGB, Lieferbedingungen etc.) des ANWENDERS.

Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.

3. Nutzungsvoraussetzungen

Der ANWENDER ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln. Sollte der ANWENDER den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den ANBIETER unverzüglich davon zu informieren.

Der ANWENDER hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung des CONTENTS gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Der ANWENDER hat geeignete Vorkehrungen zu treffen um den CONTENT vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seine Arbeitnehmer bzw. arbeitnehmerähnliche Personen darauf hinweisen, dass die Nutzung über den vertragsmäßigen Umfang unzulässig ist.

Es liegt in der Verantwortung des ANWENDERS, die erforderliche elektronische Infrastruktur (insbesondere E-Mail-Account sowie Hard- und Software-Infrastruktur) für die Nutzung des CONTENTS zu schaffen. Den ANBIETER treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten. 

4. Scraping und illegaler Download

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das illegale Downloaden sowie zustimmungslose Scraping des CONTENTS eine Urheberrechtsverletzung darstellt und zivil- und strafrechtlich verfolgt wird.

5. Angebot, Vertragsabschluss, Beginn der Zahlungspflicht und Höhe des Entgelts

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig nutzen“ und die Angabe der erforderlichen Daten in die Eingabe-Maske gibt der ANWENDER ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem ANBIETER ab. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen, wird den Erhalt des Angebots aber bestätigen („Bestellbestätigung“). Die Annahme des Angebotes des ANWENDERS, und damit der Vertragsabschluss, erfolgt durch den ANBIETER, indem der CONTENT dem ANWENDER web-basiert zur Verfügung gestellt wird oder das Angebots dezidiert angenommen wird („Auftragsbestätigung“).

Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem vom ANWENDER ausgewählten Lizenzmodell. Das bestellte Lizenzmodell richtet sich nach dem vom ANWENDER bezogenen Modul. 

6. Geschäftsfähigkeit

Sofern eine Bestellung erfolgt, geht der ANBIETER davon aus, dass der Besteller den ANWENDER rechtswirksam vertritt und zur Bestellung legitimiert ist (Anscheinsvollmacht).

Weiters geht er davon aus, dass der ANWENDER über die erforderliche Geschäftsfähigkeit verfügt, den gegenständlichen Vertrag abzuschließen.

7. Zahlungsmodalitäten

Das Entgelt für die Nutzung des CONTENTS wird jeden Monat am 15. Tag des auf den Vertragsabschluss folgenden Tages automatisch abgebucht und fällig bzw. wird auf Rechnung fällig gestellt. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch, sofern dieses nicht gekündigt wird. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung. Der Vertragsabschluss erfolgt am 10.12.2021 (durch Zurverfügungstellung des CONTENTS). Die Zahlungspflicht startet am 25.12.2021. Fortan wird (in diesem Fall) bis zum Vertragsende das Entgelt immer am 25 des jeweiligen Monats abgebucht. Der ANWENDER hat dafür zu sorgen, dass an diesem Tag ausreichend Geld am von ihm angegebenen Konto verfügbar ist.

Sofern an diesem Tag nicht ausreichend Geld auf dem Konto des ANWEDERS verfügbar ist, wird die Nutzung des CONTENTS automatisch – und ohne Vorwarnung – gesperrt. Der ANBIETER haftet nicht für einen etwaigen dadurch beim ANWENDER entstandenen Schaden.

Alternativ ist es, nach gesonderter Vereinbarung, möglich, dass das Entgelt mit Rechnungslegung fällig gestellt wird.

Die auf der Website des ANBIETERS angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert (Netto-Preise).

Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Die Festsetzung der Preise obliegt dem ANBIETER. 

Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der ANBIETER den gesetzlich zulässigen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden.
Unbeschadet dessen, ist der ANBIETER berechtigt, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Dauer der Zahlungssäumnis zurückzubehalten und einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen.

Das Zurückbehaltungsrecht des ANWENDERS ist ausgeschlossen.

Sofern der ANWENDER die Variante „JAHRESRABATT“ auswählt, ist eine einmalige Jahresgebühr zu entrichten. Diese Jahresgebühr wird am 15 Tag des auf den Vertragsabschluss folgenden Tages automatisch abgebucht. Das Vertragsverhältnis wird automatisch um ein Jahr verlängert, wenn dieses nicht fristgerecht (mindestens 15 Tage vor erneuter Zahlungspflicht) gekündigt wird. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung. Der Vertragsabschluss erfolgt am 15.12.2021 (durch Zurverfügungstellung des CONTENTS). Die Zahlungspflicht startet am 30.12.2021. Die nächste Zahlungspflicht entsteht am 30.12.2022, sofern das Vertragsverhältnis nicht bis spätestens 16.12.2022 gekündigt wurde.

Für Saisonbetriebe finden wir eine individuelle Lösung. Kommen Sie bitte auf den ANBIETER zu. 

Der ANBIETER ist berechtigt, sämtliche Preise zum 1.1. oder 1.7. einmal pro Jahr an den aktuellen Verbraucherpreisindex anzupassen. Als Referenz gilt der österreichische Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, abrufbar auf der Website der Statistik Austria.

Der ANBIETER ist berechtigt, das Entgelt zu erhöhen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist (bspw. Erhöhung der Barauslagen oder Kosten). Im Fall einer Preiserhöhung hat der ANWENDER das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern er durch die Preiserhöhung wesentlich benachteiligt wird.

Sofern der ANBIETER von seinem Recht auf Preisanpassung in einem Jahr nicht Gebrauch macht, kann diese Preiserhöhung in einem Folgejahr zusätzlich zur aktuellen Periode nachgeholt werden. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung: Das Vertragsverhältnis wird am 15.12.2020 geschlossen. Ab dem 15.12.2021 kann der ANBIETER eine Preiserhöhung (Inflation in dieser Periode von z.B. 3%) geltend machen. Macht er keinen Gebrauch von dieser Preisanpassung, kann er ab dem 15.12.2022 die Preiserhöhung der aktuellen Periode plus zusätzlich die Preiserhöhung der früheren Periode (also plus 3%) geltend machen.

8. Werknutzungsbewilligung

Der ANBIETER erteilt dem ANWENDER die nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) den CONTENT zu nutzen.

Eine Weiterveräußerung und Weitergabe des CONTENTS ist verboten undbedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS. 

Eine Unterlizenzierung des CONTENTS ist verboten undbedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS.

Der ANWENDER darf ohne Zustimmung des ANBIETERS keine Veränderungen am CONTENT vornehmen. Eine geringfügige Anpassung des CONTENTS an die Bedürfnisse des ANWENDERS ist jedoch ausdrücklich gestattet.

ANWENDER müssen die im CONTENT ersichtlichen Kennzeichnungen der Urheber bzw deren Logos gut sichtbar halten. Kennzeichnungen des CONTENTS, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

9. Support-Dienstleistungen

Support-Anfragen sind per E-Mail an die Adresse 

office@animationsbox.com

oder über das integrierte Kontaktformular der Anwendung in verständlicher und nachvollziehbarer Weise zu senden.

Der ANBIETER bemüht sich, binnen 48 Stunden auf Anfragen zu antworten. 

Anfragen werden ausschließlich während folgenden Zeiträumen an Werktagen beantwortet:

Montag bis Freitag: 09 bis 14 Uhr

10. Zurverfügungsstellungspflicht

Der ANBIETER ist dazu verpflichtet, dem ANWENDER für die Dauer des Vertragsverhältnisses den CONTENT zur Verfügung zu stellen. 

Der ANBIETER gewährleistet eine 99%ige Verfügbarkeit des CONTENTS, gemessen über den Zeitraum eines Kalenderjahres. Von dieser Zusicherung ausgenommen sind indessen Fälle, bei denen höhere Gewalt die Bereitstellung des CONTENTS verhindert oder beeinträchtigt sowie Fälle der erforderlichen Wartungsdienstleistung.

11. Änderungswünsche

Der ANWENDER ist berechtigt, Änderungen am CONTENT vorzuschlagen. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, diesen Änderungswünschen nachzukommen. Die Umsetzung etwaiger Änderungswünsche ist nicht in den Preisen laut Punkten 5 und 6 inkludiert. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten kann der ANBIETER daher gesondert zu einem noch zu vereinbarenden Stundensatz in Rechnung stellen. 

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an etwaigen Änderungen stehen alleine und exklusiv dem ANBIETER zu. Dieser wird jedoch dem ANWENDER eine Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG an diesen Änderungen für die Dauer des Vertragsverhältnisses erteilen.

12. Mitwirkungspflichten

Der ANWENDER ist verpflichtet, im für die Nutzung des CONTENTS erforderlichen Umfang mitzuwirken. Ein diesbezügliches Versäumnis des ANWENDERS geht nicht zu Lasten des ANBIETERS und mindert insbesondere nicht dessen Entgeltansprüche.

13. Leistungsstörungen

Sofern der ANBIETER aus Gründen, welche nicht in seiner Sphäre gelegen sind (z.B. Stromausfall, Cyber-Angriffen, höhere Gewalt, Probleme bei 3rd-Party-Software, Serverwartungen), den CONTENT temporär nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten des ANWENDERS davon unberührt. Dies gilt auch hinsichtlich erforderlicher Wartungsarbeiten.

14. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung des ANBIETERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf das Zwölffache der monatlich vom ANWENDER im Sinne der Punkte 5 und 6 zu entrichtenden Entgeltsumme. Im Falle der Option „JAHRESRABATT“ ist die Haftungssumme mit der einmaligen Jahresgebühr beschränkt.

Der ANBIETER haftet ausdrücklich nicht, wenn durch eine unsachgemäße Nutzung oder Anwendung des CONTENTS dem ANWENDER oder Konsumenten des CONTENTS ein Schaden entsteht.

Der ANBIETER haftet ausdrücklich nicht, wenn Endkunden des ANWENDERS mit dem CONTENT nicht zufrieden sind und den ANWENDER daher belangen oder diskreditieren.

Der ANBIETER macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der CONTENT immer von einem Erwachsenen durchzuführen ist und dieser nicht dazu geeignet ist von Kindern oder Jugendlichen ohne Aufsicht eines Erwachsenen durchgeführt zu werden.  Animationen sind als Unterrichts- und Animations- Unterstützung im pädagogischen Bereich konzipiert. Animationen sind nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Schulungen sind für die Wissensweitergabe an pädagogisches Personal im Tourismus konzipiert. Sie sind nicht für Kinder und Jugendliche geeignet.

Die Haftung des ANBIETERS für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden des ANWENDERS ist ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich einer vorsätzlichen Schädigung.

Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Zurverfügungstellung des CONTENTS. Mängelrügeobliegenheiten im Sinne des § 377 UGB sind einzuhalten. 

Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für einen rechtswidrigen Einsatz des CONTENTS durch den ANWENDER (siehe Punkt 15).

Der ANBIETER übernimmt keine Haftung, wenn der CONTENT aufgrund eines temporären Ausfalls des Servers kurzfristig nicht bereitgestellt werden kann.

15. Nutzerbeschränkung und Lizenz-Audit

Der ANWENDER ist berechtigt, einen Zugang (Account) zum CONTENT für maximal fünf User einzurichten. Diese User müssen dem ANWENDER eindeutig zugerechnet werden können, indem diese bei der Registrierung entweder eine E-Mail-Adresse oder URL des ANWENDERS anführen.

Der ANBIETER ist berechtigt, vom ANWENDER jederzeit einen Nachweis zu verlangen, wonach der CONTENT gesetzes- und vertragskonform verwendet wird. Bei der Durchführung des Lizenz-Audits wird der ANBIETER die Interessen (Geheimhaltungsinteressen, Datenschutz oder ungestörter Betrieb) bestmöglich respektieren.

16. Schad- und Klagloshaltung

Sollte der ANBIETER aufgrund der rechtwidrigen Nutzung des CONTENTS durch den ANWENDER von einem Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der ANWENDER den ANBIETER auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten.

17. Beiziehung von Subunternehmern

Der ANBIETER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen. 

18. Änderungen der Lizenzbedingungen

Der ANBIETER ist berechtigt, diese Lizenzbedingungen jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den ANWENDER über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Lizenzbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der ANWENDER hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des ANWENDERS, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Lizenzbedingungen auszugehen. Einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der Lizenzbedingungen können auf diese Weise nicht umgesetzt werden. Davon unbenommen bleibt eine Preisanpassung im Sinne des Punktes 5.

19. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist der ANBIETER und der ANWENDER wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis (iSd § 6 DSG) einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der ANBIETER und der ANWENDER verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

Der ANBIETER macht darauf aufmerksam, dass personenbezogene Daten des ANWENDERS aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) für Werbezwecke verarbeitet werden können. Der ANWENDER kann der Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

20. Referenzklausel

Der ANBIETER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem ANWENDER durch eine Referenz auf seiner Website auszuweisen, sofern der ANWENDER dem nicht widerspricht. Er ist (ausschließlich) in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des ANWENDERS heranzuziehen. Dieses Recht besteht auch über dieses Vertragsverhältnis hinaus.

21. Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis mit dem ANWENDER wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im ersten Jahr ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen (Mindestvertragsdauer) – Ausnahmen bilden eine dauerhaft behördliche Schließung des Beherbergungsbetriebes, die dauerhafte Schließung des Beherbergungsbetriebes durch den ANWENDER oder die dauerhafte Schließung des Kinderclubs. Danach ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.2021 möglich. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt dadurch unbenommen. 

Spezielle Regelung betreffend COVID-19: In Monaten, in denen Beherbergungsbetriebe aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnungen mehr als 15 Tage geschlossen sind, werden keine Monatsgebühren eingehoben.

Für Saisonbetriebe finden wir eine individuelle Lösung. Kommen Sie bitte auf den ANBIETER zu. Grundsätzlich gilt für Saisonbetriebe: Wenn der Beherbergungsbetrieb mehr als 15 Tage im Monat geschlossen ist, entfällt die Monatsgebühr.

Den ANBIETER trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw. §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, welche über den CONTENT gewonnen wurden, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern.

Etwaige Kopien sind zu löschen.

22. Sperrung des Zugangs zum CONTENT

Sofern der ANBIETER berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der ANWENDER (oder einer seiner Kunden) den CONTENT auf rechtswidrige Art und Weise verwendet, ist dieser berechtigt, den Zugang zum CONTENT unverzüglich, und ohne vorherige Ankündigung, zu sperren. Die Möglichkeit weiterer Rechtsbehelfe bleibt dadurch unbenommen.

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.

Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERS.

24. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. 

Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind. Davon unbenommen bleiben die Regelungen im Sinne der Punkte 6 („Preisanpassung“) und 17 („Änderung des LIZENZBEDINGUNGEN“).

Der ANBIETER empfiehlt dem ANWENDER diesen Lizenzvertrag dauerhaft zu speichern.

 

Impressum nach § 5 ECG, § 25 MedienG und § 14 UGB:

Animationsbox
Animationsbox GmbH
Mag. Ursula Weixlbaumer-Norz
Erdbergstraße 10/44
1030 Wien

E-Mail: office@animationsbox.com

UID: ATU77252848
Firmenbuchnummer FN 558644 k
Gerichtsstand Landesgericht Wien 
Gewerbe: Information und Consulting

Mitglied der österreichischen Wirtschaftskammer

RIS - Gewerbeordnung 1994 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 11.12.2020 (bka.gv.at)

Blattlinie (iSd § 25 Abs 4 MedienG): Informationen rund um Inhalte für Kinder, Tourismus, Pädagogik und Kinder-Tourismus

Offenlegung gemäß § 25 Abs 2 MedienG:
Gesellschafter und Geschäftsführer: Gewerbe: Information und Consulting

 

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at.

Eine Kopie dieser Lizenzbedingungen, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers

 

Einfach grossartig!

Als international tätige Hotelgruppe im Premiumsegment hat uns die Animationsbox als Partner mit ihrem Gesamtangebot schnell überzeugt. Die professionell ausgearbeiteten Mitarbeiterschulungen ermöglichen es uns, unsere Mitarbeiter*innen auf einem sehr hohen Niveau weiterzubilden.

Manfred Kögl
Quality & People
Development Manager
Falkensteiner Hotels & Residences

FÜR UNSERE ANIMATIONEN UND SCHULUNGEN KOOPERIEREN WIR MIT KOMPETENTEN PARTNER*Innen: